FörderungFür förderfähige Beratungsleistungen beim BAFA gelistet.
Netzklusiv ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Beratungsunternehmen gelistet. Beratungsprojekte können abhängig von den jeweiligen Voraussetzungen grundsätzlich förderfähig sein.
Eine Förderzusage kann niemand im Vorfeld geben — das entscheidet die zuständige Stelle. Im Erstgespräch sagen wir offen, ob eine Prüfung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Umsetzungsleistungen wie Webseiten oder Systementwicklung sind davon getrennt zu betrachten.